Insolvenzrecht


Wenn von 130 Mitarbeitern der größte Teil sich nahezu ausschließlich mit dem Insolvenzrecht befasst, führt dies zwangsläufig zu einer hohen Kompetenz in allen, das Insolvenzrecht betreffenden Fragen.

Wir beraten

  • Insolvenzgläubiger
  • Interessenverbände von Gläubigern
  • Gesellschafter und Geschäftsführer von Insolvenzschuldnern

Dies alles selbstverständlich nur in solchen Regionen, in denen wir nicht selbst als Insolvenzverwalter tätig sind. Diese grundsätzliche strikte Trennung wird allerdings dort aufgehoben, wo wir als Eigenverwalter für ein schuldnerisches Unternehmen tätig sind und versuchen, dieses mit Hilfe von Insolvenzplänen zu sanieren.

Bei der Beratung der Insolvenzgläubiger hat sich im Laufe der Zeit eine aus mehreren Anwälten bestehende Anfechtungsabteilung entwickelt, die bundesweit mit allerhöchster Kompetenz vor allem institutionelle Gläubiger (Banken, Krankenkassen, Finanzverwaltung) über Fragen der Insolvenzanfechtung berät und notfalls auch Rechtstreitigkeiten gegen Insolvenzverwalter durchführt.