Arbeitsrecht


Im Bereich des Arbeitsrechts stehen wir Ihnen in allen Fragen des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts zur Verfügung.

1. Individuelles Arbeitsrecht
Das individuelle Arbeitsrecht beginnt bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen und endet mit deren Abwicklung. Innerhalb dieses Spektrums unterstützen wir Sie

  • bei der sicheren Gestaltung von Stellenanzeigen,
  • der Konzipierung von Arbeitsverträgen und arbeitsvertraglichen Zusatzvereinbarungen,
  • bei der Änderung von Arbeitsbedingungen,
  • bei Verfahren vor dem Integrationsamt, z.B. bei beabsichtigten Kündigungen gegenüber Mitarbeitern, die unter den Schutz des SGB IX fallen,
  • bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Neben Fragen zur Erstellung von Arbeitszeugnissen gehören zu diesem Bereich auch der Umgang mit unverbrauchten Urlaubsansprüchen und Arbeitszeitguthaben. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam zielgerichtete und praxistaugliche Lösungen.

2. Kollektives Arbeitsrecht
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts beraten wir Sie in allen Fragen des Betriebsverfassungs- und Mitarbeitervertretungsrechts sowie des Tarifvertragsrechts. Hierzu gehören

  • die Anhörung der Arbeitnehmervertretungen vor Ausspruch von Kündigungen,
  • die Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen vor personellen Einzelmaßnahmen,
  • die Beurteilung der Rechte von Arbeitnehmervertretungen gegenüber Arbeitgebern,
  • die Vorbereitung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen im Rahmen der freiwilligen und zwingenden Mitbestimmung von Arbeitnehmervertretungen,
  • die Unterstützung bei der Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen,
  • die Beantwortung von Fragen bei der Anwendung von Tarifverträgen,
  • Fragen der Lösung tariflicher Bindungen und ihrer Rechtsfolgen.

3. Prozessführung
Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit treten wir regelmäßig vor Arbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet auf. Wir bieten Ihnen daher ein hohes Maß an praktischer Erfahrung in der Führung arbeitsgerichtlicher Streitigkeiten. Dies gilt sowohl für Klageverfahren im Bereich des individuellen Arbeitsrechts, als auch für Beschlussverfahren bei Streitigkeiten zwischen den Betriebspartnern (Arbeitgeber und Betriebsrat).
Im Rahmen der Prozessführung kommt es uns darauf an, ein möglichst hohes Maß an Transparenz zu gewährleisten, so dass Sie jederzeit in der Lage sind, das prozessuale Risiko einzuschätzen.

4. Sicherung von Arbeitszeitkonten für den Fall einer Insolvenz
Durch langjährige Erfahrungen im Bereich der treuhänderischen Verwaltung von Arbeitszeitkonten und Altersteilzeitkonten können wir Sie auch im Bereich der Absicherung von Arbeitszeitkonten – etwa bei Altersteilzeit-Arbeitsverhältnissen oder Lebensarbeitszeitkonten – jederzeit beraten und stehen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.